Stalking
Mit Einführung des § 238 StGB (Schwere Belästigung) sollte sich die Situation der Opfer schlagartig ändern. Jedoch zeigt sich, dass die Vorgehensweisen bei der Verfolgung des Täters noch immer mit erheblichen Schwierigkeiten und großem Aufwand verbunden ist. Oftmals ist es richtiger, mit dem Gewaltschutzgesetz zu arbeiten.
Seminarteilnehmer in der Prävention werden über das Erscheinungsbild des Stalkers, seiner Zielsetzung und seiner Wahrnehmung einer verzerrten Realität informiert.
Betroffenen wird die richtige Vorgehensweise im Zusammenhang mit den Präventionshandlungen von Polizei und Justiz vorgestellt.
Anzeigenerstattung, Beantragung der einstweiligen Verfügung gegen den Täter sowie Rechtsanwaltssuche sind weitere Themen.
Nicht immer aber sind diese Vorgehensweisen auch erfolgreich. Wenn der Täter sich über die jurstische Barrieren hinwegsetzt und sogar seine eigene Existenz aufgibt, was gar nicht so selten vorkommt, gelangt die Justiz schnell an ihre Grenzen. Und das Opfer bleibt hilflos zurück. Hier gilt es, klug und clever zu handeln und das Opfer dem Zugriff des Täters zu entziehen.
Wir beraten und begleiten Sie persönlich und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
Bitte warten Sie nicht, bis Sie in der Stalking-Spirale gefangen sind!